AGB

1. Grundsätzliches

Verkauf und Lieferung erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Der Vertragspartner erkennt durch die Erteilung eines Auftrages die nachstehenden Bestimmungen an. Abweichende Regelungen und Nebenbestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Aus einem stillschweigenden Verzicht auf die Beachtung der Schriftform in der Vergangenheit und zukünftig kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Geltung der nachfolgenden Bestimmungen hergeleitet werden. Von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Abnehmers oder Vertragspartners sind nicht bindend, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Lieferungs- und Leistungsverträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Offensichtliche Unrichtigkeiten, Schreib- oder Rechenfehler berechtigen uns jederzeit zur Berichtigung ohne Verlust der Rechtsverbindlichkeit. Kommt der Vertragspartner mit seinen Gegenleistungen oder Mitwirkungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, die weitere Ausführung von Verträgen einzustellen, bis der Vertragspartner seine ihm obliegenden Leistungen erbracht hat, ohne dass er von seinen Verpflichtungen frei würde. Der Vertragspartner ist auch verpflichtet, den durch die Verzögerung entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners sind wir ebenfalls berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird vereinbarungsgemäß mit 30 % der Vertragssumme festgesetzt, sofern uns kein höherer Schaden entstanden ist. Angebote sind freibleibend bis zur schriftlichen Bestätigung durch uns. Werden Aufträge storniert - gleich aus welchem Grund - so haben wir das Recht, die bis dahin angefallenen Kosten nach Aufwand zu berechnen, mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 zu verlangen.

 

2. Zahlungsmodalitäten

Der Rechnungsbetrag ist zahlbar sofort nach Rechnungsdatum, rein netto soweit nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Zahlung, befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für diesen Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Schecks werden nur erfüllungshalber unter dem Vorbehalt rechtzeitigen Eingangs des Rechnungsbetrages entgegengenommen. Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen und noch nicht gelieferte Ware zurückzuhalten. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Kunde trotz Mahnung keine Zahlungen leistet. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.

 

3. Lieferung

Lieferungen und Leistungen erfolgen generell ab Lager Schönbrunn/Schwanheim. Transport und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Auf Wunsch des Vertragspartners werden Liefergegenstände gegen Transportschäden auf seine Kosten versichert.

 

4. Teillieferungen

Wir sind berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Teillieferungen abzunehmen und entsprechende Teilzahlungen zu leisten. Sind bereits Teillieferungen erfolgt, so berührt die unter Zi. 6 angesprochene Verzugsregelung den Vertrag nur insoweit, als die Lieferung noch nicht erfolgt ist.

 

5. Lagerung

Kommt der Vertragspartner mit der Abnahme von Liefergegenständen in Verzug oder werden Liefergegenstände auf Wunsch des Vertragspartners eingelagert, so geht die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Liefergegenstände in diesem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über. Wir haften danach nur noch für Vorsatz. Die Kosten der Lagerhaltung trägt der Vertragspartner.

 

6. Lieferverzug

Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Für die Überschreitung der Lieferzeit sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch höhere Gewalt oder Umstände, welche wir nicht zu vertreten haben, versucht wird. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Wir sind hingegen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Lieferverzug ist der Kunde in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

 

7. Mängelgewährleistung

Der Kunde hat die Vertragsgemäß gelieferte Ware unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind - was vom Kunden zu beweisen ist - können nur dann geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Mängelanzeige innerhalb von 12 Monaten nachdem die Ware unser Haus verlassen hat, bei uns eingeht. Nur beim Kauf von Neuprodukten gewähren wir eine Garantiefrist von 12 Monaten ab Gefahrübergang an den Kunden. Dieser Anspruch erlischt jedoch dann, wenn das von uns an den Geräten angebrachte Garantiesiegel beschädigt ist und die Geräte ohne unsere schriftliche Zustimmung zwecks Reparatur- oder Änderungsversuche geöffnet wurden. Die Garantie ist damit erloschen. Wird ein geltend gemachter Mangel von uns nicht anerkannt, so verjährt der konkrete Gewährleistungsanspruch 1 Monat nach schriftlicher Zurückweisung durch uns. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei berechtigten Mängeln haben wir unter Ausschluss anderer Ansprüche wahlweise das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum Zwecke der Nachbesserung unserem Hause zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde lediglich Minderung oder Wandlung, nicht aber Schadensersatz verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Erweist sich die Mängelrüge als unbegründet, so ist der Kunde verpflichtet, uns alle Aufwendungen zu ersetzen, die durch diese entstanden sind.

 

7.1 Mängelgewährleistungen für gebrauchte Geräte

Die PRO-System Verpackungstechnik GmbH gewährleistet maximal eine 10 tägige Laufzeitgarantie. Offensichtliche Mängel die beim Kauf des gebrauchten Artikels nicht vorlagen, sind spätestens 5 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel haben keinen Garantieanspruch. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, das der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht an den Abnehmer erst nach vollständiger Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten uns gegenüber über. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne vom Abnehmer bezeichnete Warenlieferungen bereits bezahlt sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltende Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung und bezieht sich auf sämtliche bisher erbrachten Lieferungen.

 

8.2. Be- und Verarbeitung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns daraus Verbindlichkeiten entstehen. Wird von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt auch der Erwerber schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab und verwahrt diesen mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns.

 

8.3. Der Erwerber darf die gelieferte Ware nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr und nur dann veräußern, wenn seine Abnehmer nicht die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung ausgeschlossen haben. Sicherungsübereignung und Verpfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Erwerber nicht gestattet. Von bevorstehenden oder vollzogenen Pfändungen oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere vom Bestehen von Globalzessionen hat uns der Vertragspartner bzw. der Erwerber unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pfändungen ist uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

 

8.4. Veräußert der Abnehmer die von uns gelieferte Ware bzw. die daraus hergestellten Erzeugnisse allein - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit bereits jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten uns gegenüber, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer ab mit allen Nebenrechten einschließlich seines Gewinns. Erfolgt die Veräußerung der Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - zusammen mit der Veräußerung von Gegenständen, an denen Rechte Dritter bestehen und/oder im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an Dritte, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf die Höhe des von dem Erwerber für die Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Werts. Der Abnehmer ist ermächtigt, die uns mit dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns, jedoch auf eigene Rechnung und Gefahr einzuziehen, allerdings nur solange, wie er seine Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Diese Ermächtigung kann von uns aus jederzeit widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Vertragspartner verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

 

8.5. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungsrechte unsere Forderung um mehr als 20 %, so wird auf Antrag des Vertragspartners der darüber hinausgehende Teil der Sicherungsrechte nach unserer Wahl freigegeben.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Schönbrunn/Schwanheim. Gerichtsstand ist Heidelberg.

 

10. Datenschutz

Persönliche Daten, die Sie uns per Telefon, Email oder über die Website zukommen lassen, etwa durch Infoanfragen oder Bestellungen, werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit dem Absenden dieser Angaben erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in unserer EDV erfasst werden. Durch anerkenner der AGB ist es uns erlaubt, Ihnen unsere Produktionformationen in Papier und elektronischer Form, bis auf Wiederruf, zu kommen zu lassen.

 

11. Wirksamkeit

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.